Seit dem 14. Februar 2020 gelten die neuen "Notdienstgebühren" nach der Gebührenordnung für Tierärzte, d.h. die TierärztInnen sind verpflichtet eine zusätzliche Gebühr von 50,00€ netto (59,50€ brutto) pro Besuch zu verlangen und mindestens den 2-fachen Satz der GOT für ihre Leistungen zu berechnen.
Im Notdienst können die behandelnden TierärztInnen die Leistungen nach dem maximal 4-fachen Satz der GOT abrechnen.
Als Notdienst definiert wird der Zeitraum täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht), von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) und von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr an einem gesetzlichen Feiertag.
Nicht betroffen sind die regulären Sprechzeiten der einzelnen Praxen, d.h. wenn die übliche Sprechstunde der Praxis in den angegeben Notdienstzeiten liegt, dann fällt keine Notdienstgebühr an.
Weitere Informationen zur Notdienstgebühr finden Sie hier.
Stiftung Warentest vom 17.08.2021 und 08.11.2022
Bericht von www.finanzen.de vom 18.08.2021
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